I. Gültigkeit
Die Ordnung gilt ab: 06.06.2025
II. Präambel
In dieser Ehrenordnung regelt der DJK-Sportverein Bad Mergentheim die Möglichkeit, Personen für besondere Leistungen und Verdienste zu ehren.
Diese Ordnung gilt zusätzlich zu der Ehrenordnung des Diözesanverbands.
III. Langjährige Mitgliedschaft
Mitgliedschaft wird seit dem Eintrittsdatum zu DJK e.V. 1967 Bad Mergentheim berechnet.
1. Bronze Ehrennadel:
Bronzene Ehrennadel wird verliehen bei 10-jährige Mitgliedschaft
2. Silberne Ehrennadel:
Silberne Ehrennadel wird verliehen bei 25-jährige Mitgliedschaft
3. Goldene Ehrennadel:
Goldene Ehrennadel wird verliehen bei 40-jährige Mitgliedschaft
IV. Verdienste um den Verein
Mitwirkung in einem Vereinsamt wird doppelt angerechnet.
Mitwirkung in einem Vereinsamt bedeutet:
Mitarbeit in der Vereinsführung, bzw. Tätigkeit als Übungsleiter bzw. Übungsleiterin.
V. Sportliche Leistungen (Aktive)
Über die Ehrung für besondere, außergewöhnliche sportliche Leistungen entscheidet die Vorstandschaft.
1. Bronze Ehrennadel:
Bei aktiven Mitgliedern nach 6-jähriger Mitwirkung in einer aktiven Mannschaft, gerechnet ab dem 8. Lebensjahr.
2. Silberne Ehrennadel:
Bei aktiven Mitgliedern nach 12-jähriger Mitwirkung in einer aktiven Mannschaft, gerechnet ab dem 8. Lebensjahr
3. Goldene Ehrennadel:
Bei aktiven Mitgliedern nach 25-jähriger Mitwirkung in einer aktiven Mannschaft, gerechnet ab dem 8. Lebensjahr
VI. Förderung des Vereins
4. Silberne Ehrennadel:
Kann verliehen werden für Freunde und Förderer des Vereins aufgrund besonderer Leistungen bzw. Unterstützung.
5. Goldene Ehrennadel:
Dem jeweiligen Vorstand bleibt vorbehalten, außergewöhnliche Förderungsmaßnahmen durch die goldene Ehrennadel zu würdigen.
VII. Ehrenmitglied
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich große Verdienste für den Verein erworben hat. Dies kann sein:
- herausragende ehrenamtliche oder sportliche Leitungen
- Funktionärstätigkeiten
- sehr engagierte Mitglieder
Die Vereinszugehörigkeit soll mindestens 15 Jahre betragen.
Über die Verleihung der besonderen Vereinsauszeichnung entscheidet die Jahreshauptversammlung auf den Vorschlag des Vorstandes. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde zu dokumentieren.
Nach dieser Ehrung entfällt die Beitragsverpflichtung.
VIII. Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über mindestens drei Wahlperioden innehatte und sich in außergewöhnlicher Weise für die Belange des Vereins eingesetzt hat. Die Ehrung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf den Verschlag der jeweiligen Vorstandschaft. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde zu dokumentieren.
Ehrenvorsitzender behält alle Rechte eines ordentlichen Vorsitzenden entsprechend der Vereinssatzung.
Nach dieser Ehrung entfällt die Beitragsverpflichtung.